Nutzungsbedingungen

 

der

 

SUSTAYN GmbH

Lindenallee 41

45127 Essen

 

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGB“) gelten für die Leistungen der SUSTAYN GmbH, WorkInn, Lindenallee 41, 45127 Essen (auch als „wir“ oder „Sustayn“ bezeichnet), die an Kunden:innen (nachfolgend „Kund:innen“ oder „Sie“) bereitgestellt werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kund:innen finden keine Anwendung, es sei denn, wir stimmen der Geltung ausdrücklich zu. Mit unseren Leistungen und unseren AGB richten wir uns ausschließlich an Unternehmer:innen im Sinne von § 14 BGB.

 

Präambel

 

Sofern Sie einen Lizenzvertrag und/oder Dienstleistungsvertrag mit uns über die Erbringung unserer Leistungen abgeschlossen haben oder eine Bestellung über unseren Bestellprozess samt anschließender Bestellbestätigung vorgenommen haben, erwerben Sie vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen im jeweiligen Vertrag oder in der Bestellbestätigung, die in diesen AGB und dessen Anlagen genannten Leistungen & Rechte. Unmittelbarer Bestandteil des Vertrags ist zudem der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO (auch „AVV“ genannt), der dem jeweiligen Vertrag als Anlage beigefügt ist, bzw. den Sie über www.sustayn.de/avv einsehen können.

 

1) Vertragsgegenstand

Wir räumen Ihnen unter dem Lizenzvertrag Nutzungsrechte an unserer Sustayn Software inkl. App ein, die ein nachhaltiges und umweltbewusstes Handeln von Mitarbeiter:innen fördert (Software und App nachfolgend gemeinsam auch „Software“ genannt). Im Rahmen der Nutzung der App lernen Mitarbeiter:innen spielerisch mehr über das Thema Nachhaltigkeit und erhalten für kleine Taten und nachhaltiges Verhalten am Arbeitsplatz sogenannte „SUSTAYNS“. Im Adminbereich der Software können Statistiken über die Nutzung der App eingesehen, Mitteilungen an die Mitarbeiter:innen gestaltet und versendet sowie Maßnahmen, Boni Benefits und Events für die Mitarbeiter:innen angelegt werden.

 

SaaS Leistungen

(1)         Bei der Software und der App handelt es sich um eine SaaS (Software as a Service) Lösung. Wir stellen Ihnen die Software und die App technisch und inhaltlich zur Verfügung.

(2)        Die wesentlichen Funktionen von Software und App sind in der Leistungsbeschreibung unter Leistungsbeschreibung (www.sustayn.de/leistungsbeschreibung) ersichtlich.

(3)        Durch die flexible Softwarearchitektur und einem flexiblen Lizenzmodell kann die Software inhaltlich individuell an jede:n Kund:in angepasst werden.

(4)       Die konkreten Leistungsbestandteile, die wir im Vertragsverhältnis mit Ihnen erbringen, ergeben sich aus dem Lizenzvertrag, Ihrer Bestellung bzw. aus der Bestell-/Auftragsbestätigung.

 

Web- & Serverhosting

(1)         Wir bieten Ihnen in Bezug auf unsere SaaS Leistungen Web- & Server-Hosting Leistungen an. Unsere Web- & Server-Hosting Leistungen umfassen insbesondere die Zurverfügungstellung einer IT-Umgebung für unsere Software. Diese IT-Umgebung beinhaltet die notwendigen Serverleistungen, Datenleitungen als Verbindung zwischen den Standorten der Server und den Arbeitsplätzen von Auftragnehmer:in und Auftraggeber:in sowie die zum Betrieb der Software notwendigen Dienstleistungen. Die IT-Umgebung wird innerhalb von einem oder mehreren Servern angelegt. Diese Server liegen lokal bei uns bzw. in angemieteten Rechenzentren. Sie können auch aus virtuellen privaten Servern bestehen oder bei professionellen Hosting Providern angemietet werden.

(2)        Im Rahmen unserer Web- & Server-Hosting Leistungen überlassen wir Ihnen einen Speicherplatz in einer üblichen Größe (3 GB pro Nutzer:in pro Monat) auf unserem Server zur Speicherung Ihrer Daten. Sofern der Speicherplatz nicht mehr ausreichen sollte, können Sie entsprechende Kontingente vorbehaltlich ihrer Verfügbarkeit nachbestellen.

(3)        Wir stellen sicher, dass Ihre gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind. Sie bleiben Alleinberechtigter an den Daten und können jederzeit die Herausgabe verlangen. Sie sind dabei nicht berechtigt, Ihren Speicherplatz einem Dritten zur Nutzung zu überlassen. Mit Beendigung unseres Vertrages bzw. mit Beendigung unserer Web- & Server-Hosting Leistungen werden wir Ihnen sämtliche Daten, die auf dem Ihnen zugewiesenen Speicherplatz abgelegt sind, nach Ihrer Wahl durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz, in einem mit dem üblichen Stand der Technik lesbaren Format übertragen und nach Bestätigung der Übertragung vollständig löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen. Sie haben jedoch keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten. 

 

 

Support- & Monitoring Leistungen

(1)         Weiterhin bieten wir in Bezug auf unsere SaaS-Leistungen ergänzende Support- & Monitoring Leistungen an. Diese Support- & Monitoring Leistungen bestehen insbesondere aus:

  • dem Monitoring der Verfügbarkeit und des Speicherplatzes Ihrer Instanz,
  • einem Login Monitoring Ihrer Instanz,
  • einem Security Monitoring zur rechtzeitigen Erkennung und Behebung von Sicherheitsschwachstellen,
  • dem Einspielen von Sicherheit-Updates betreffend Ihre Instanz,
  • die Information über Major-Updates (Upgrades) für Ihre Instanz.

Die vorstehenden Leistungen sind mit der Lizenzgebühr abgegolten.

(2)        Darüber hinaus gewährleisten wir für Sie eine direkte Erreichbarkeit für dringende Unterstützung in Supportfällen, die nicht von unseren übrigen Leistungsbestandteilen abgedeckt sind.

Sie erreichen uns wie folgt:

  • E-Mail Support mit einer Reaktion innerhalb von 8 Stunden während den Arbeitstagen montags bis freitags von 09:00 – 16:00 Uhr unter support@sustayn.de.

 

Dienstleistungen

Neben den SaaS Leistungen bieten wir Dienstleistungen (u.a. Projekt- und Beratungsleistungen), sowohl im Zusammenhang mit dem Einsatz unserer Software als auch unabhängig davon an. Wenn Sie eine Dienstleistung von uns wünschen, erhalten Sie eine individuelle Vereinbarung über Leistungsinhalte und Vergütung (Dienstleistungsvertrag).

Die in diesen AGB aufgeführten „Grundsätze zur Erbringung unserer Dienstleistungen“ gelten für alle Dienstleistungen von Sustayn, sofern in einzelnen Verträgen nichts Abweichendes geregelt ist.

 

2) Vergütung für unsere Leistungen

 

  • Unsere Software erwerben Sie zu den Konditionen des gewählten Preismodells bzw. nach den Konditionen des für Sie erstellten Angebots.
  • Bei der Erbringung von Dienstleistungen wird unser Aufwand, sofern nicht anderweitig vereinbart oder in unseren Preismodellen enthalten, anhand der dafür angefallenen Personentage oder nach Stunden mit einem Tagessatz von 1.200€ oder einem Stundensatz von 150€ für jede angefangene Stunde abgerechnet.
  • Jede Vergütung versteht sich zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe zum Zeitpunkt und am Ort der Erbringung der Leistung.
  • Die Rechnungsstellung für die das Onboarding (u.a. Workshops) erfolgt, sofern nicht anderweitig vereinbart, unmittelbar nach Vertragsabschluss und ist zu diesem Zeitpunkt auch zur Zahlung fällig.
  • Die Rechnungsstellung für die Lizenzkosten erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, jeweils im Voraus für die nächsten 12 Monate. Die Lizenzkosten werden ab dem Zeitpunkt des Rollouts berechnet.
  • Die Rechnungsstellung für die Dienstleistungen erfolgt, sofern nicht anderweitig vereinbart, monatlich nach Aufwand und auf Basis von Leistungsnachweisen, die der Rechnung angehangen werden.
  • Unsere Rechnungen werden mit Zugang bei Ihnen fällig und sind ohne Abzüge innerhalb von vierzehn Kalendertagen auf unser in der Rechnung angegebenes Konto zu zahlen. Sollten wir für die Abwicklung der Zahlungsvorgänge Zahlungsdienstleister integrieren, sind zusätzlich deren Nutzungsbedingungen zu beachten, die jeweils im entsprechenden Zahlungsprozess angezeigt werden.
  • Reisekosten und Spesen sind gesondert zu vergüten. Hierüber werden sich die Parteien im Einzelnen individuell abstimmen.
  • Wir sind berechtigt, unsere Preise kalenderjährlich (ab dem 2. Jahr) in angemessenem Umfang, u.a. unter Berücksichtigung unserer gestiegenen Kosten, zu erhöhen. Preiserhöhungen werden Ihnen selbstverständlich rechtzeitig vorab mitgeteilt. Sollten Sie mit einer Preiserhöhung nicht einverstanden sein, werden wir versuchen, in gemeinsamen Abstimmungen eine Lösung zu finden. Sollte hierbei keine Lösung gefunden werden, steht jeder Partei ab Scheitern der Verhandlungen das Recht zur Kündigung dieses Vertrags mit einer Frist von 1 Monat zu.

 

3) Laufzeit des Lizenzvertrags

 

  • Der Lizenzvertrag wird mit seiner Unterzeichnung gültig. Die Mindestlaufzeit von 12 Monaten beginnt mit dem Zeitpunkt des Rollouts der App (= Zeitpunkt der Livesetzung der App im Unternehmen) und wird ab dem ersten vollen Monat nach Rollout gezählt.
  • Anschließend verlängert er sich um jeweils ein weiteres Jahr, sollte er nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der Laufzeit gekündigt werden.
  • Zusätzliche Leistungen können innerhalb der vertraglichen Laufzeit über eine separate Bestellung beauftragt werden.
  • Die Kündigung kann in Textform erfolgen oder durch entsprechende Beendigung der Leistungen in Ihrem Admin Bereich.
  • Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Zugang zu unserer Software für Sie und Ihre Nutzer:innen gesperrt. Sie können die mit unserer Software verarbeiteten Inhalte bis einen Monat nach Wirksamwerden der Kündigung exportieren. Nach Ablauf dieser Frist werden wir Ihren Zugang vollständig löschen. Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Kündigung können von uns auf Nachfrage und ggf. gegen gesonderte Vergütung erbracht werden.
  • Das Recht zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

4) Grundsätze zur Erbringung unserer Software-Leistungen

 

  • Für die Erbringung unserer Leistungen benötigen wir auf Kund:innenseite eine:n feste:n Ansprechpartner:in für/als/zur/zum:
  • Koordination der Umsetzung von Maßnahmen
  • nachgelagerten Betreuung und Integration der App im Unternehmen
  • Sprachrohr und Kommunikation in das Unternehmen
  • Klärung von Investitionsfragen und Abläufe der Operationalisierung
  • Sicherstellung der Umsetzung von Maßnahmen
  • Community-Management
  • aktiven Mitgestaltung der Rolloutplanung
  • Für die Inanspruchnahme unserer Software gelten die mietrechtlichen Vorschriften. Instandhaltungsmaßnahmen wie Updates, Patches, Hotfixes sind, entsprechend den Regelungen des von Ihnen gewählten Preismodells, Bestandteil unserer Leistung. Ein weitergehender Support wird bei entsprechender Vereinbarung angeboten. Über die Instandhaltungsmaßnahmen hinaus findet das gesetzliche Mietmängel-Gewährleistungsrecht Anwendung.
  • Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der Software sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist. Größere Wartungsarbeiten, die zu einer Funktionsstörung der Software führen könnten, werden wir außerhalb üblicher Geschäftszeiten erbringen.
  • Wir sind nach Ihrer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung berechtigt, Ihr Unternehmenslogo sowie Ihren Unternehmensnamen zu Marketingzwecken als Referenz in unserer Außendarstellung zu verwenden.
  • Wir sind berechtigt, von Ihnen eingestellte Inhalte und Ideen zu Unternehmensmaßnahmen, Events, Boni oder Benefits in anonymisierter Art und Wiese für unsere Leistungen zu verwenden.
  • Die Verfügbarkeit der Software nach diesem Vertrag beträgt 97,5 % im Jahresdurchschnitt, einschließlich Wartungsarbeiten. Die Verfügbarkeit wird nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein.
  • Sie dürfen unsere Leistungen nicht an Dritte zur gewerblichen Nutzung überlassen.
  • Wir behalten uns vor, unsere Leistungen sowie die hierauf bezogenen Dokumente und Anlagen unter Berücksichtigung Ihrer Interessen zu ändern oder anzupassen, sofern wir hierdurch nicht unsere vertraglich übernommenen Hauptleistungspflichten Ihnen gegenüber verletzen. Über wesentliche und die Vertragsbeziehung mit Ihnen ändernde Modifikationen und Einstellungen werden wir Sie rechtzeitig vorab informieren. Sie haben das Recht, Änderungen zu widersprechen. Widersprechen Sie, werden wir gemeinsam versuchen, Alternativen zu finden. Werden diese nicht gefunden, haben beide Parteien das Recht, diesen Vertrag außerordentlich zu kündigen.
  • Bei höherer Gewalt sind wir für die entsprechende Dauer von unserer Pflicht zur Erbringung der Leistungen befreit, sofern uns die Leistungserbringung tatsächlich nicht möglich ist. Als höhere Gewalt gelten von uns oder von einem Subunternehmer nicht zu vertretendes Feuer, Explosion, Überschwemmung, Krieg, Blockade, Embargo und Arbeitskampfmaßnahmen.
  • Für das Handeln Ihrer Nutzer:innen sind Sie verantwortlich und stehen hierfür wie für Ihr eigenes Handeln ein. Sie sind insbesondere verantwortlich für die von Ihren Nutzer:innen in die Funktionen der App (insbesondere in den Feed) eingestellten Inhalte. Sofern die gesetzlichen Bestimmungen bspw. eine Löschung verlangen, sind Sie verantwortlich, diesen Pflichten nachzukommen.
  • Über Links oder Funktionalitäten in unserer Software können Sie zu fremden Websites und Software gelangen, die nicht von uns betrieben werden und für die wir nicht verantwortlich sind. Solche Links oder Funktionalitäten sind entweder eindeutig gekennzeichnet oder durch einen Wechsel in der Adresszeile des Browsers oder eine Änderung der Benutzeroberfläche erkennbar.
  • Bei der Nutzung unserer Software ist es Ihnen und Ihren Nutzer:innen untersagt:
  • Schutzrechte Dritter wie Marken, Urheber- und Namensrechte zu verletzen,
  • andere Kund:innen und Dritte zu belästigen,
  • schadcodehafte oder virenbehaftete Dokumente, Dateien, IT-Systeme Dritter und Daten im Zusammenhang mit unseren Leistungen zu verwenden,
  • über bereitgestellte Funktionalitäten und Schnittstellen hinausgehende Mechanismen, Software und Skripte einzusetzen, insbesondere wenn hierdurch unsere Leistungen blockiert, modifiziert, kopiert oder überschrieben werden, sowie
  • unsere Services durch Datenveränderung (§ 303a StGB), Computersabotage (§ 303b StGB), Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269, 270 StGB), Unterdrückung beweiserheblicher Daten (§ 274 StGB), Computerbetrug (§ 263a StGB), Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), Abfangen von Daten (§ 202b StGB) oder andere Straftaten zu beeinträchtigen.

 

5) Grundsätze zur Erbringung unserer Dienstleistungen

Die „Grundsätze zur Erbringung unserer Dienstleistungen“ gelten für alle Dienstleistungen von Sustayn, sofern in einzelnen Verträgen nichts Abweichendes geregelt ist.

(1)            Durchführung der Dienstleistung

SUSTAYN wird die Leistungen im Rahmen des schriftlich oder in Textform (z.B. E-Mail) vereinbarten Zeitraumes nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeitende erbringen. Sustayn ist auch berechtigt, in geeigneten Fällen qualifizierte Subunternehmer:innen einzusetzen. Sustayn führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch. Die Auswahl der Mitarbeitenden, die diese Leistungen erbringen, bleibt Sustayn vorbehalten.

Die Leistungen werden in dem Maße, wie es für die ordnungsgemäße Erledigung erforderlich ist, beim Auftraggeber erbracht, im Übrigen bei Sustayn.

Soweit einzelvertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist, erbringt Sustayn ihre Beratungsleistungen während ihrer üblichen Geschäftszeiten, derzeit Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

(2)           Storno von Beratungsterminen

Verträge zu Beratungsleistungen können im Falle einer verbindlichen Terminvereinbarung vom Auftraggeber bis zu 7 Kalendertage vor Beratungsbeginn kostenfrei schriftlich oder in Textform storniert werden, soweit im Einzelvertrag nichts Anderweitiges geregelt ist. Im Falle einer Stornierung, die nach diesem Zeitpunkt – jedoch spätestens 1 Tag vor dem vereinbartem Beratungsbeginn eingeht werden 50% der vereinbarten Vergütung berechnet. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt oder bei Nichtteilnahme werden 100 % der Vergütung berechnet. Der Auftraggeber ist in jedem Falle berechtigt nachzuweisen, dass durch eine Stornierung kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

(3)           Einsatz von Mitarbeitenden beim Auftraggeber

Sollten zur Erbringung der Leistungen vorübergehend Mitarbeitende von Sustayn im Betrieb des Auftraggebers tätig werden, sind diese Mitarbeitenden Weisungen des Auftraggebers im Hinblick auf Zeit, Art und Weise der Durchführung der Leistung nicht unterworfen. Es gelten für diese Mitarbeiter:innen lediglich die Hausordnung des Auftraggebers sowie dessen Anweisungen zur Betriebssicherheit. Die Durchführung der Leistungen wird jeweils von einer von Sustayn zu benennenden Projektleitung koordiniert, der oder die alleinige Ansprechpartner:in des Auftraggebers für alle Fragen der Leistungserbringung und -ausführung ist und diesbezüglich Weisungen des Auftraggebers entgegennimmt und umsetzt.

(4)          Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber unterstützt Sustayn bei den vereinbarungsgemäß zu erbringenden Leistungen. Dabei schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Erbringung der Beratungsleistung erforderlich sind. Insbesondere wird der Auftraggeber soweit erforderlich Arbeitsräume für die Mitarbeitenden von Sustayn einschließlich der erforderlichen Arbeitsmittel sowie aller erforderlichen Berechtigungen (z.B. Zugangskarten zu Räumen, Systemen nebst etwa erforderlicher Benutzerkennungen und Passwörtern) je nach Bedarf und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellen, eine:n kompetente:n Ansprechpartner:in benennen, der den Mitarbeitenden von Sustayn für Informationen und Fragen etc. während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht. Diese:r Ansprechpartner:in ist auch ermächtigt, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind.

4.2             Der Auftraggeber wird auftretende Störungen, z.B. den Ablauf von Systemausfällen, nachvollziehbar beschreiben. Unterbleibt eine für Sustayn nachvollziehbare Beschreibung, wird Sustayn den Auftraggeber auf die Unzulänglichkeit der Störungsbeschreibung hinweisen. Kann der Auftraggeber eine genauere Störungsbeschreibung nicht geben, ist Sustayn zur Nachberechnung der zusätzlichen Störungsdiagnosekosten auf der Grundlage der aktuellen Preisliste der Sustayn berechtigt.

4.3             Die Erbringung der Mitwirkungspflichten ist grundsätzlich vertragliche Hauptpflicht des Auftraggebers. Die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch Sustayn setzt die gemäß Projektzeitplan rechtzeitige und qualifizierte Erbringung der definierten Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber zwingend voraus. Sustayn wird durch die projektverantwortliche Person auf Verzögerungen der Mitwirkungspflichten hinweisen und deren Einhaltung schriftlich oder in Textform anmahnen.

4.4            Verzögerungen, die auf die nicht rechtzeitige Erbringung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber zurückzuführen sind oder die nicht von Sustayn oder Sustayns Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind, gehen in keinem Fall zu Lasten von Sustayn.

(5)           Haftung bei Terminverzug

Kommt Sustayn mit dem Abschluss der vereinbarten Leistungen in Verzug, beschränken sich etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen verspäteter Leistung für die Zeit des Verzuges je vollendeter Woche auf 0,5 %, maximal jedoch auf 5 % des betreffenden ausstehenden Auftragswertes. Eine weitergehende Haftung übernimmt Sustayn im Fall des Verzuges nicht, soweit nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie auf Grund gesetzlicher Vorschriften zwingend gehaftet wird.

(6)           Rechte an Arbeitsergebnissen

Soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wird, räumt Sustayn dem Auftraggeber an Arbeitsergebnissen, die im Rahmen der Erfüllung des Vertrages erstellt werden, ein einfaches, zeitlich nicht begrenztes Nutzungsrecht ein. Dieses Recht ist aufschiebend bedingt dadurch, dass der Auftraggeber seine Verpflichtungen gegenüber Sustayn in vollem Umfang erfüllt.

 

6) Allgemeine Haftung Software-Leistungen

 

 

  • Bei einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Außerhalb der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den Ersatz mittelbarer Sach- und Vermögensschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, bei einfacher Fahrlässigkeit vollständig ausgeschlossen. Bei höherer Gewalt sowie bei unentgeltlicher Nutzung unserer Leistungen ist unsere Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen.
  • Wir haften der Höhe nach unbegrenzt bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei einem vorsätzlichen oder arglistigen Handeln. Gleiches gilt bei der schriftlichen Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer von uns zu erbringenden Leistung.
  • Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  • Sie haben für das Handeln Ihrer Mitarbeiter:innen, gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und etwaiger anderer Nutzer:innen unserer Leistungen wie für eigenes Handeln einzustehen.

 

 

Bei Vorliegen von Sach- und Rechtsmängeln für unsere Softwareleistungen gelten vorbehaltlich der Festlegungen in dieser Ziffer die gesetzlichen Regelungen.

 

Sachmängel

  • Bei Sachmängeln steht Ihnen nach unserer Wahl zunächst das Recht auf kostenfreie Nachbesserung oder Neulieferung (nachfolgend „Nacherfüllung“) zu. Kann der Mangel nach zweimaliger Nacherfüllung nicht behoben werden, ist vor einer etwaigen Kündigung bzw. einem Rücktritt zu prüfen, ob Ihren Interessen durch eine Alternativlösung entsprochen werden kann.
  • Bei Miete ist die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für bei Überlassung vorhandene Mängel aus § 536a Abs. 1 BGB ausgeschlossen. Ihre Pflichten als Kaufmann aus §§ 377, 381 Abs. 2 HGB bleiben unberührt.

 

Rechtsmängel

  • Unsere Software-Leistungen werden Ihnen frei von Rechten Dritter verschafft. Bitte informieren Sie uns unverzüglich in Textform, wenn Sie Kenntnis über Rechte Dritter an unseren Software-Leistungen erlangen.
  • Auf unser Verlangen haben Sie uns die Verteidigung gegen die von Dritten geltend gemachten Ansprüche zu überlassen, uns sämtliche hierfür notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, Erklärungen zu erteilen und Befugnisse einzuräumen. Im Gegenzug stellen wir Sie von Zahlungs- und Schadensersatzansprüchen wegen der Rechte Dritter frei.
  • Sind unsere Software-Leistungen tatsächlich mit Rechten Dritter belastet, sind wir nach unserer Wahl berechtigt,
  • die Rechter Dritter oder deren Geltendmachung zu beseitigen (z.B. durch Zahlung von Lizenzgebühren), oder
  • unsere Software-Leistungen in der Weise zu verändern, dass Rechte Dritter nicht mehr verletzt werden.

Allgemein

  • Mängelansprüche entfallen, wenn Sie ohne unsere vorherige Zustimmung Änderungen an den Software-Leistungen vorgenommen haben oder wenn die Software-Leistungen von Ihnen zu einem nicht von diesem Vertrag gedeckten Zweck eingesetzt werden und diese Handlung für das Auftreten des Mangels allein verantwortlich ist.
  • Ansprüche wegen Mängeln verjähren in 12 Monaten.

 

8) Ihr Nutzungsrecht an unseren Software-Leistungen

Softwarenutzung & Allgemeines

  • Sie erhalten ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich auf die Dauer des Vertrages befristetes und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung unserer Software-Leistungen.
  • Ihre in Ihrem Mehrheitsbesitz befindlichen Konzernunternehmen sind zur Nutzung der Software gleichermaßen berechtigt. Eine selbstständige Befugnis zur Unterlizenzierung oder sonstigen Übertragung Ihrer Nutzungsrechte ist hiermit nicht verbunden. Dieses Nutzungsrecht endet, wenn für das Konzernunternehmen die Voraussetzungen eines verbundenen Unternehmens (z.B. i.S.d. §§ 15 ff. AktG) nicht mehr vorliegen.
  • Zur Ausstellung, öffentlichen Wiedergabe, insbesondere der öffentlichen Zugänglichmachung, Bearbeitung, Umgestaltung, Übersetzung, Dekompilierung oder sonstigen Umgestaltung der Software sind Sie nicht berechtigt. Ihre Rechte aus §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG bleiben unberührt.
  • Wir sind berechtigt, unsere Services samt neuer Releases, sowie sonst im Zusammenhang mit dem Vertrag erarbeitetes allgemeines Know-how, Erfahrungswissen, Methoden und Vorgehensweisen anderweitig zu verwenden (Zurverfügungstellung an Dritte, als Open Source Software etc.).
  • Test- und Demolizenzen sind vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung auf eine Laufzeit von bis zu 30 Tagen beschränkt.

Open Source Software

  • An in unseren Software-Leistungen enthaltener Open Source Software räumen wir Ihnen solche Rechte ein, die nach den für uns geltenden Lizenzbedingungen auf Sie übertragen werden können. Ihnen ist die Nutzung unserer Software-Leistungen ausschließlich im Rahmen dieser Lizenzbedingungen gestattet. Für hierüber hinausgehende Nutzungen übernehmen wir keine Gewähr oder Haftung.

 

9) Übertragung auf Dritte

 

  • Die Parteien sind berechtigt, den Vertrag auf einen Rechtsnachfolger oder ein ihnen verbundenes Konzernunternehmen zu übertragen. Die Parteien werden sich hierüber in Textform mindestens zwei Monate vor der geplanten Übertragung informieren.
  • Eine Übertragung des Vertrags auf einen Dritten bedarf Ihrer vorherigen Zustimmung. Im Falle Ihres Widerspruchs wird der Vertrag unverändert fortgeführt. Der Widerspruch gilt als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags durch uns.

10) Geheimhaltung

 

  • Im Rahmen der Zusammenarbeit erlangen beide Parteien Kenntnis von Geschäftsgeheimnissen der jeweils anderen Partei oder Dritten. Ein Geschäftsgeheimnis ist eine Information, die den Personen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, weder allgemein bekannt noch ohne Weiteres zugänglich ist, daher von wirtschaftlichem Wert ist und die somit Gegenstand von angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen ist (vgl. § 2 GeschGehG). Ein Geschäftsgeheimnis ist weiterhin eine Information, die als Geschäftsgeheimnis gekennzeichnet ist, die durch gewerbliche Schutzrechte oder das Urheberrecht geschützt ist, die unter das Bankgeheimnis oder den Datenschutz fällt und bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht. Kein Geschäftsgeheimnis sind Informationen, die der jeweils anderen Partei vor der Offenlegung bekannt sind, die nach der Offenlegung der Öffentlichkeit ohne Mitwirkung der offengelegten Partei bekannt geworden sind, die die offengelegte Partei durch einen berechtigten Dritten erfahren hat und die die offengelegte Partei selbst entwickelt hat.
  • Die empfangende Partei, sowie alle, die bestimmungsgemäß mit Geschäftsgeheimnissen in Kontakt kommen, sind verpflichtet, die Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und nur zu nutzen oder Dritten und Beschäftigten offenzulegen, wenn dies im Zusammenhang mit dem Geschäftszweck erforderlich ist. Im Übrigen wird die empfangende Partei die Geschäftsgeheimnisse vor Kenntnisnahme Dritter schützen.
  • Gegenstände sowie Dateien oder sonstige unkörperliche Gegenstände, auf denen sich Geschäftsgeheimnisse befinden, sind auf Verlangen der offenlegenden Partei bzw. spätestens mit Beendigung der Vertragsbeziehungen unverzüglich zu löschen oder an die offenlegende Partei herauszugeben.

 

11) Schlussbestimmungen

 

  • Die Abtretung von einzelnen Ansprüchen aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung der jeweils anderen Partei in Textform.
  • Auf die gesamte Vertragsbeziehung der Parteien findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
  • Gerichtsstand für alle sich aus der Vertragsbeziehung ergebenden Streitigkeiten, ist das sachlich zuständige Gericht an unserem Sitz.
  • Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Änderungen des Vertrags werden wirksam, wenn Sie einer Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang einer Änderungsmitteilung in Textform widersprechen und wir Sie vorab auf Ihr Widerspruchsrecht hingewiesen haben. Widersprechen Sie der Änderung, gilt der Vertrag unverändert weiter und wir sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags mit einer Frist von einem Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats berechtigt. Die Textform gilt auch für eine Änderung dieser Formklausel. Der Vorrang individueller Nebenabreden bleibt unberührt.
  • Sollte eine der Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein oder der Vertrag eine regelungsbedürftige Lücke enthalten, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen oder lückenhaften Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksamen oder lückenhaften Bestimmungen durch wirtschaftlich den unwirksamen oder lückenhaften Bestimmungen am nächsten kommende Bestimmungen zu ersetzen bzw. zu vervollständigen.